Und der nächste Streich folgt sogleich: Freihandelsabkommen mit Mexiko
3. Juni 2016 | Patrick Schreiner
Das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada wollen EU-Kommission und Bundesregierung durchdrücken, an TTIP mit den USA bleiben sie dran - und nun das nächste: Schon im Juni sollen Gespräche über ein Freihandelsabkommen mit Mexiko beginnen.
Die schon mit einem "Globalabkommen" 1997 beschlossenen Freihandels-Regelungen sollen überarbeitet - Zölle weiter gesenkt, Märkte weiter geöffnet und dereguliert werden. Auch mit Mexiko will man ein "ehrgeiziges" Abkommen schließen, eine Formulierung, die auch im Zuge der TTIP-Verhandlungen immer wieder gebraucht wurde. Die Kommission schreibt weiter:
Seit dem Inkrafttreten des bestehenden Abkommens vor 15 Jahren hat sich das weltweite Handelsgefüge erheblich verändert. Heute ist es notwendig, die Zölle weiter zu senken und unseren Unternehmen mehr und bessere Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen, zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder zu Investitionen zu bieten. Außerdem muss dem Zusammenhang zwischen Handel, nachhaltiger Entwicklung und Menschenrechten stärker Rechnung getragen werden.
Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen schreibt, setzt sie sich dafür ein, die umstrittenen Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren auch im Abkommen mit Mexiko zu verankern:
Die Bundesregierung hat sich im Handelspolitischen Ausschuss des Rates aktiv dafür eingesetzt, dass im Rahmen des überarbeiteten Globalabkommens zwischen der Europäischen Union und Mexiko ein Investitionsgericht zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten entsprechend dem EU-Vorschlag für TTIP etabliert werden soll. Dieses Anliegen findet sich auch im Entwurf der Verhandlungsleitlinien wieder.
Die hier angesprochenen "Verhandlungsleitlinien" sind nicht öffentlich - offenbar wollen EU-Kommission und Bundesregierung die traurige Tradition intransparenter Freihandelsverhandlungen auch im Zuge des Abkommens mit Mexiko weiter fortführen.
Entgegen der oben zitierten Aussage der Kommission scheint die Menschenrechtsfrage - gerade in Mexiko sehr heikel - in den geplanten Verhandlungen keinen größeren Stellenwert zu haben, berichtet die taz:
Zivilgesellschaftliche Gruppen kritisieren schon lange, dass die bereits im ersten Abkommen festgeschriebene Menschenrechtsklausel untauglich sei, da eine Missachtung keine Konsequenzen nach sich zöge. Wie eine weitere Antwort auf eine Anfrage an die Bundesregierung nahelegt, die von der Linkspartei gestellt wurde, ist auch im neuen Vertrag keine verbindlichere Vorgabe vorgesehen.
Patrick Schreiner ist Gewerkschafter und Publizist aus Bielefeld/Berlin. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Wirtschaftspolitik, Verteilung, Neoliberalismus und Politische Theorie.